In diesem Bereich wollen wir versuchen, Euch unsere Arbeit in den einzelnen Gremien näher zu bringen. Dazu möchten wir Euch hier darüber informieren, welche Anträge und Änderungsanträge wir im Studierendenparlament gestellt haben, warum wir diese gestellt haben und wie die Abstimmung verlief.
Antrag zur Einfügung eines neuen Absatzes 6 in § 8 der GO-StuPa auf der 3. Sitzung vom 18.08.2011
Antragstext:
§ 8 Tagesordnung, Sitzungsende
(6) Die Sitzungen enden spätestens um 23 Uhr. Mit einfacher Mehrheit kann die Sitzung um eine weitere Stunde verlängert werden. Das Präsidium kann von Satz 1 nur abweichen, wenn es der Einladung eine entsprechende schriftliche Begründung beifügt; die Frist zur Versendung der Begründung ist an die Ladungsfristen geknüpft.
Begründung:
Mit dem Antrag sollte ein effektiveres Arbeiten im StuPa ermöglicht werden. Die bisherige Praxis, dass StuPa-Sitzungen immer bis weit nach Mitternacht gehen können, führt dazu, dass unweigerlich die Konzentration der Abgeordneten nachlässt. Deswegen erschien es uns sinnvoll, die Sitzungszeit zu begrenzen, um so eine effektive Grenze zu haben, die bei Bedarf erweitert werden kann.
Abstimmungsergebnis:
14/1/0 (Ja/Nein/Enthaltung) - damit wurde die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht.
Antrag zu einem Publiktionsverbot auf der 4. Sitzung vom 29.09.2011
Antragstext:
Studierende, die dem Präsidium des Studierendenparlaments oder dem Allgemeinen Studentischen Ausschuss angehören, ist es untersagt, etwas zu publizieren, wenn sie mit ihrer Funktion unterschreiben und wenn der Inhalt nicht zur Beschlusslage des Studierendenparlaments bzw. Allgemeinen Studentischen Ausschusses gehört.
Begründung:
Werden bspw. Artikeln in der AStA-Pronto zusätzlich zum Namen des Verfassers auch mit dessen Amt unterzeichnet, entsteht ein falsches Bild über die Meinung der verfassten Studierendenschaft. Hierdurch wird der Eindruck vermittelt, der AStA oder das StuPa stünden hinter der in dem Artikel geäußerten Meinung, was nur der Fall sein kann, wenn es hierzu einen Beschluss gibt. Fehlt dieser, so darf ein Artikel lediglich mit dem eigenen Namen unterzeichnet werden, um Verwirrung in der Studierendenschaft zu vermeiden.
Abstimmungsergebnis:
7/2/2
Änderungsantrag zur Zweckbindung der Mittel für die Studierendenmeile in der 6. Sitzung vom 03.11.2011
ursprünglicher Antragstext:
Aus dem Posten „Fonds Studierendenmeile“ im Haushalt der Studierendenschaft werden 34.680 € für die Deckung der laufenden Kosten für den Mietzeitraum von 3 Jahren zweckgebunden.
Mit jedem schriftlich bestätigten, für diesen Zweck verwendbaren Spendeneingang wird dieser zweckgebundene Betrag ohne weiteren Beschluss des Studierendenparlaments um genau die Spendensumme verringert. Der Spendeneingang wird vom Vereinsvorstand an das AStA-Finanzreferat gemeldet. Die Mittel für die Grundausstattung erhöhen sich damit in gleichem Maße. Die Rückstellungen sollen an die Veränderungen der laufenden Kosten angepasst werden.
geänderter Antragstext:
Aus dem Posten „Fonds Studierendenmeile“ im Haushalt der Studierendenschaft werden 34.680 € für die Deckung der laufenden Kosten für den Mietzeitraum von 3 Jahren zweckgebunden.
Mit jedem schriftlich bestätigten, für diesen Zweck verwendbaren Spendeneingang wird dieser zweckgebundene Betrag ohne weiteren Beschluss des Studierendenparlaments um genau die Spendensumme verringert. Der Spendeneingang wird vom Vereinsvorstand an das AStA-Finanzreferat gemeldet. Die Mittel für die Grundausstattung erhöhen sich damit in gleichem Maße. Die Rückstellungen sollen an die Veränderungen der laufenden Kosten angepasst werden.
Begründung:
Der ursprüngliche Antrag sah vor, dass mit dem Eingang von Spenden ein Teil der eingestellten Gelder für die Studierendenmeile frei wird. Dieser Teil würde dann durch den Verein sofort z.B. zur Anschaffung von Möbeln verbaucht werden. Unserer Meinung nach sichert ein solcher Antrag keine nachhaltige Finanzierung, da so nur für die Dauer von drei Jahren die laufenden Kosten gedeckt sind. Anschließend setzt man sich dem Risiko aus, dass die Studierendenschaft jedes Jahr mehr als 11.000 € zum Projekt Studierendenmeile dazuschießen muss, wodurch ein neuer und beträchtlicher Haushaltsposten entsteht. (Anm.: Wie es in der jetzt erreichten Lösung auch eingetreten ist.)
Abstimmung:
6/12/2
Antrag zur Änderung des § 18 Abs. 5 GO-StuPa (namentliche Abstimmung) auf der 10. Sitzung vom 12.01.2012
Antragstext:
§ 18 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Studierendenparlaments wird wie folgt geändert.
§ 18 Anträge zur Geschäftsordnung
(5) Ein Antrag nach Absatz 1 Nr. 12 muss von einer Fraktion oder mindestens zwei Abgeordneten des StuPa vor Beginn der Abstimmung gestellt werden. Er gilt ohne Abstimmung und Aussprache als beschlossen.
Begründung:
Die momentane Version der GO schützt die parlamentarische Minderheit nicht, da über die namentliche Abstimmung bei Gegenrede abgestimmt wird. Dadurch ist es einer parlamentarischen Minderheit nicht möglich, für Transparenz in Bezug auf das Abstimmungsergebnis zu sorgen, ohne überstimmt zu werden. Dem kann auch nicht entgegen gehalten werden, dass so ein Recht undemokratisch sei, weil die Minderheit entscheiden könne, was alle anderen tun, denn das Recht auf namentliche Abstimmung ist gerade ein Recht der Minderheit und damit Ausfluss des Demokratieprinzips. Es ist außerdem nicht schlüssig, wenn behauptet wird, dass es Entscheidungen gäbe, in denen jeder Abgeordneter nach seinem Gewissen zu entscheiden habe. Gerade solche Entscheidungen sind prädestiniert dafür, namentlich abgestimmt zu werden, denn gerade in kritischen Entscheidungen ist es für den Wähler am einfachsten zu vergleichen, inwiefern er mit der Meinung "seines" Abgeordneten übereinstimmt.
Ergebnis:
Der Antrag wurde abgelehnt.

